[ Auszug: (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch
eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen
des Schenker ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]